Wann ein Balkonrückbau sinnvoll ist
Der Abriss eines Balkons wird meist notwendig bei:
- Statischen Schäden (Korrosion, Risse, Betonabplatzungen)
- Undichtigkeiten mit Gefahr für die Bausubstanz
- Energetischen Sanierungen (z. B. Dämmung der Fassade)
- Modernisierungen oder Umbauten (neue Balkonanlagen, Raumgewinn)
Ist der Abriss grundsätzlich erlaubt?
Grundsätzlich ja – aber es gelten einige Voraussetzungen:
a) Eigentumsverhältnisse
- Bei Eigentumswohnungen muss die WEG (Eigentümergemeinschaft) zustimmen
- Bei Mietwohnungen ist der Rückbau durch den Vermieter mit Einschränkungen möglich
b) Baugenehmigung prüfen
- In vielen Fällen ist keine Genehmigung für den Rückbau erforderlich – jedoch sollte dies mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt werden
- Denkmalgeschützte Gebäude oder Sonderbauformen erfordern oft eine Genehmigung
c) Statische Sicherheit
- Vor dem Abriss muss geprüft werden, ob angrenzende Bauteile betroffen sind (z. B. Fassadenanschlüsse, Deckenplatten)
Wie läuft der Balkonabriss ab?
Ein professioneller Rückbau folgt einem klaren Ablauf:
- Begutachtung & Planung – durch Fachbetrieb oder Statiker
- Sicherungsmaßnahmen – z. B. mit Gerüsten oder Schutzvorrichtungen
- Demontage oder Abbruch – je nach Balkontyp mit Trennwerkzeug, Kran oder Abbruchtechnik
- Fachgerechte Entsorgung – getrennt nach Beton, Stahl, Geländer etc.
- Nachbearbeitung der Fassade – z. B. Dämmung schließen, Wand verputzen oder Abdichtung erneuern
Wer darf einen Balkon abreißen?
Ein Balkon darf nicht einfach in Eigenregie abgerissen werden – zumindest nicht, wenn er aus Beton oder Stahl besteht und tragende Elemente berührt. Hier gilt:
- Nur ein Fachbetrieb mit Erfahrung im Rückbau und mit entsprechender Versicherung sollte den Abriss durchführen.
- Als spezialisierter Partner für Balkonbau und -rückbau bieten wir von G&S die balkonbauer:
- Kompetente Vor-Ort-Beratung
- Klare Einschätzung von Aufwand und Risiken
- Sicheren Rückbau mit fachgerechter Entsorgung
- Auf Wunsch: Neubalkon oder Sanierungslösung
Fazit: Ja – aber richtig!
Ja, man kann einen Balkon abreißen – aber nur mit sorgfältiger Planung, statischer Prüfung und unter Beachtung baurechtlicher Rahmenbedingungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt ein erfahrenes Fachunternehmen wie G&S die balkonbauer.
Sie planen einen Rückbau oder benötigen Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen weiter.