Kann man einen Balkon abreißen?

Ein Balkon ist ein beliebtes Bauelement – doch was, wenn er marode, unsicher oder schlichtweg unpassend ist?

Viele Eigentümer stellen sich die Frage: Darf und kann man einen Balkon einfach abreißen?
Die kurze Antwort: Ja – aber nicht ohne Planung, Genehmigung und fachkundige Ausführung.
In diesem Beitrag erklären wir von G&S die balkonbauer, was beim Rückbau eines Balkons technisch, rechtlich und praktisch zu beachten ist.

Balkon abreißen - das sollten Sie wissen

Wann ein Balkonrückbau sinnvoll ist

Der Abriss eines Balkons wird meist notwendig bei:

  • Statischen Schäden (Korrosion, Risse, Betonabplatzungen)
  • Undichtigkeiten mit Gefahr für die Bausubstanz
  • Energetischen Sanierungen (z. B. Dämmung der Fassade)
  • Modernisierungen oder Umbauten (neue Balkonanlagen, Raumgewinn)

Ist der Abriss grundsätzlich erlaubt?

Grundsätzlich ja – aber es gelten einige Voraussetzungen:

a) Eigentumsverhältnisse

  • Bei Eigentumswohnungen muss die WEG (Eigentümergemeinschaft) zustimmen
  • Bei Mietwohnungen ist der Rückbau durch den Vermieter mit Einschränkungen möglich

b) Baugenehmigung prüfen

  • In vielen Fällen ist keine Genehmigung für den Rückbau erforderlich – jedoch sollte dies mit dem zuständigen Bauamt abgeklärt werden
  • Denkmalgeschützte Gebäude oder Sonderbauformen erfordern oft eine Genehmigung

c) Statische Sicherheit

  • Vor dem Abriss muss geprüft werden, ob angrenzende Bauteile betroffen sind (z. B. Fassadenanschlüsse, Deckenplatten)

Wie läuft der Balkonabriss ab?

Ein professioneller Rückbau folgt einem klaren Ablauf:
 

  • Begutachtung & Planung – durch Fachbetrieb oder Statiker
  • Sicherungsmaßnahmen – z. B. mit Gerüsten oder Schutzvorrichtungen
  • Demontage oder Abbruch – je nach Balkontyp mit Trennwerkzeug, Kran oder Abbruchtechnik
  • Fachgerechte Entsorgung – getrennt nach Beton, Stahl, Geländer etc.
  • Nachbearbeitung der Fassade – z. B. Dämmung schließen, Wand verputzen oder Abdichtung erneuern

Wer darf einen Balkon abreißen?

Ein Balkon darf nicht einfach in Eigenregie abgerissen werden – zumindest nicht, wenn er aus Beton oder Stahl besteht und tragende Elemente berührt. Hier gilt:
 

  • Nur ein Fachbetrieb mit Erfahrung im Rückbau und mit entsprechender Versicherung sollte den Abriss durchführen.
  • Als spezialisierter Partner für Balkonbau und -rückbau bieten wir von G&S die balkonbauer:
  • Kompetente Vor-Ort-Beratung
  • Klare Einschätzung von Aufwand und Risiken
  • Sicheren Rückbau mit fachgerechter Entsorgung
  • Auf Wunsch: Neubalkon oder Sanierungslösung

Fazit: Ja – aber richtig!

Ja, man kann einen Balkon abreißen – aber nur mit sorgfältiger Planung, statischer Prüfung und unter Beachtung baurechtlicher Rahmenbedingungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt ein erfahrenes Fachunternehmen wie G&S die balkonbauer.

Sie planen einen Rückbau oder benötigen Beratung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen weiter.
 

FAQs

Brauche ich für den Balkonabriss eine Genehmigung?

In der Regel nein – im Zweifel beim Bauamt anfragen.

Darf ich den Balkon selbst abreißen?

Nur kleine Holzbalkone – alles andere gehört in Profi-Hände.

Was kostet ein Balkonabriss?

Ein Balkonabriss kann zwischen 1.000 € und 5.000 € kosten, je nach Größe, Art und Aufwand.
Siehe auch unseren Beitrag: Was kostet es, einen Balkon abzureißen?

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