Balkonkraftwerk Förderung 2025 – Zuschüsse & Tipps

Bundesweite Neuerungen: Solarpaket I vereinfacht Balkonkraftwerke.

Bundesweite Neuerungen: Solarpaket I vereinfacht Balkonkraftwerke

Seit Mai 2024 gilt das sogenannte Solarpaket I, das den Betrieb von Balkonkraftwerken erheblich erleichtert:
Bundesregierung
 

  • Leistungsgrenzen erhöht: Module dürfen nun bis zu 2.000 Watt (Wp) leisten, wobei die Wechselrichterleistung auf 800 Watt begrenzt ist.
  • Vereinfachte Anmeldung: Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genügt; eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich.
  • Schuko-Stecker erlaubt: Der Anschluss über einen herkömmlichen Schuko-Stecker ist nun zulässig, was die Installation vereinfacht.
  • Stromzähler: Vorhandene Ferraris-Zähler dürfen vorübergehend weiterverwendet werden, auch wenn sie rückwärts laufen.
     

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen und Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in die eigene Stromerzeugung zu erleichtern. 
Bundesregierung
 

Förderung in Nordrhein-Westfalen: Zuschüsse auf Landes- und Kommunalebene

In NRW gibt es sowohl landesweite als auch kommunale Förderprogramme für Balkonkraftwerke:
 

Landesweite Förderung:

  • progres.nrw: Dieses Programm bietet Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 Watt. Die Fördersumme beträgt pauschal 100 Euro pro Anlage. 
    Verbraucherzentrale.de
     

Kommunale Förderungen:

Viele Städte und Gemeinden in NRW bieten zusätzliche Förderungen an:

  • Düsseldorf: 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 400 Euro für Anlagen bis 600 Watt.
  • Bonn: 360 Euro pro Balkonkraftwerk, maximal 60 % der Anschaffungskosten.
  • Essen: 200 Euro Förderung ab einer Leistung von 300 Watt-Peak.
  • Köln: 200 Euro pro Anlage bis 600 Watt.
  • Gelsenkirchen: Pauschale Förderung von 100 Euro für Anlagen bis 600 Watt.
  • Recklinghausen: Pauschale Förderung von 100 Euro pro Anlage.
     

Diese kommunalen Programme variieren in ihren Bedingungen und Förderhöhen. Es ist daher ratsam, sich bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde über aktuelle Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren zu informieren. 
 

Fazit

Die Förderung von Balkonkraftwerken in Deutschland ist durch das Solarpaket I und verschiedene Landes- und Kommunalprogramme attraktiver denn je. Besonders in Nordrhein-Westfalen profitieren Bürgerinnen und Bürger von vielfältigen Zuschüssen, die den Einstieg in die eigene Stromerzeugung erleichtern. Interessierte sollten sich vor dem Kauf einer Anlage über aktuelle Fördermöglichkeiten und Antragsbedingungen informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

FAQs

1. Gibt es 2025 eine staatliche Förderung für Balkonkraftwerke in Deutschland?

✅ Ja. Seit Mai 2024 gelten bundesweit vereinfachte Regelungen durch das Solarpaket I. Viele Bundesländer – darunter NRW – fördern Balkonkraftwerke zusätzlich mit pauschalen Zuschüssen. Kommunen bieten teils bis zu 400 Euro Förderung pro Anlage.

Wie hoch ist die Förderung für Balkonkraftwerke in Nordrhein-Westfalen (NRW)?

In NRW gibt es über das Programm progres.nrw eine pauschale Förderung von 100 Euro pro steckerfertiger PV-Anlage. Zusätzlich unterstützen viele Städte mit eigenen Zuschüssen – z. B. Bonn mit bis zu 360 Euro, Düsseldorf mit 400 Euro oder Köln mit 200 Euro.

Wo kann ich eine Förderung für mein Balkonkraftwerk beantragen?

Die Förderung kann je nach Programm auf Landes- oder kommunaler Ebene beantragt werden.

  • Für progres.nrw erfolgt die Antragstellung online über das Landesportal NRW.
  • Kommunale Förderprogramme laufen über die jeweiligen Stadtwerke oder Umweltämter.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung eines Balkonkraftwerks?

  • Typische Voraussetzungen sind:
  • Wohnsitz im Fördergebiet (z. B. NRW oder bestimmte Städte)
  • Anlage mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung
  • Nachweis über Rechnung und Installation
  • Teils: Zählertausch oder Anmeldung im Marktstammdatenregister

Ist ein Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker 2025 erlaubt?

✅ Ja. Seit dem Solarpaket I ist der Betrieb von Balkonkraftwerken über Schuko-Stecker erlaubt. Eine Fachinstallation ist nicht zwingend notwendig – das vereinfacht die Montage und senkt Kosten.

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