Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Die Sonne scheint, der Feierabend ruft – für viele bedeutet das: Grillen auf dem Balkon. Doch was ist eigentlich erlaubt? Zwischen Nachbarschaftsfrieden, Hausordnung und Landesrecht stellt sich die Frage:

Darf man auf dem Balkon überhaupt grillen – und wenn ja, wie oft und womit?

In diesem Beitrag erklären wir von G&S die balkonbauer, was rechtlich gilt, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ärger mit den Nachbarn und/oder dem Vermieter vermeiden.

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt?

1. Grundsätzlich erlaubt – mit Einschränkungen

In Deutschland ist das Grillen auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, sofern:

  • es nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung verboten ist,
  • es nicht zu erheblichen Rauch-, Geruchs- oder Lärmbelästigungen kommt.

Die Rechtsprechung erkennt das Grillen als Teil des „vertragsgemäßen Gebrauchs“ der Mietsache an – allerdings mit klaren Grenzen.

2. Was sagt das Mietrecht?

  • Mietvertrag und Hausordnung gehen vor!
  • Viele Vermieter oder Eigentümergemeinschaften regeln das Thema Grillen vertraglich oder in der Hausordnung – dort kann das Grillen eingeschränkt oder sogar komplett untersagt werden.
  • Keine Belästigung Dritter!

Auch wenn kein Verbot vorliegt, dürfen weder Rauch noch Gestank in Nachbarwohnungen eindringen – sonst drohen Abmahnung oder Unterlassungsklagen.

3. Holzkohle-, Gas- oder Elektrogrill?

Nicht jeder Grill ist auf dem Balkon erlaubt – oder sinnvoll.

Grilltyp Erlaubt? Besonderheiten
Holzkohle Teils verboten starke Rauchentwicklung – oft problematisch
Gasgrill Meist erlaubt geruchsarm, aber Sicherheitsregeln beachten
Elektrogrill Fast immer erlaubt ideal für Balkon, kaum Rauch/Geruch

Tipp: Elektrogrills gelten als die „mieterfreundlichste“ Lösung.

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4. Wie oft darf man auf dem Balkon grillen?

Die Gerichte urteilen unterschiedlich, aber als Richtwert gilt:

  • 3–5 Mal pro Saison kann als zumutbar angesehen werden
  • Häufiges Grillen mit Rauchentwicklung kann abgemahnt werden

Tipp: Nachbarn vorher informieren kann Konflikte vermeiden.

5. Was droht bei Verstößen?

  • Abmahnung durch den Vermieter
  • Unterlassungsklage durch Nachbarn
  • Im Wiederholungsfall: Kündigung bei erheblicher Störung

6. So grillen Sie rechtssicher auf dem Balkon

✅ Hausordnung & Mietvertrag prüfen
✅ Auf Elektro- oder Gasgrill setzen
✅ Grill fern von brennbaren Materialien aufstellen
✅ Nachbarn vorher informieren
✅ Geruchsarme Speisen bevorzugen

Fazit: Balkon-Grillen ist erlaubt – wenn man Rücksicht nimmt

Ja, das Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, aber nicht uneingeschränkt.
Wer sich an Hausordnung, Rauchvermeidung und Rücksichtnahme hält, darf den Sommer auf dem Balkon genießen – ohne Ärger mit Nachbarn oder Vermieter.

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