Sanierungspflicht bis 2030: Welche Häuser betroffen sind – und was Eigentümer jetzt wissen müssen.

Die neue EU-Gebäuderichtlinie bringt Bewegung in den Wohnungsbestand.

Im März 2024 hat das Europäische Parlament die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) beschlossen – mit direkten Auswirkungen auf Millionen Hausbesitzer in Deutschland. Ziel: Der Gebäudesektor soll deutlich energieeffizienter werden, um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Welche Wohngebäude müssen bis 2030 saniert werden? Erfahre alles über EU-Richtlinien, Sanierungspflicht, Ausnahmen & was Eigentümer jetzt wissen müssen. Wir beantworten in dem folgenden Beitrag die zentrale Frage:

Welche Häuser müssen bis 2030 saniert werden?

Welche Häuser müssen bis 2023 saniert werden?

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem ältere Wohngebäude mit schlechter Energieeffizienz. Die Richtlinie sieht vor, dass:

  • Wohngebäude mit den schlechtesten Energiewerten (Energieklasse G) zuerst saniert werden müssen.
  • Diese Gebäude sollen bis 2030 mindestens Klasse F und bis 2033 mindestens Klasse E erreichen.
  • In Deutschland betrifft das rund 15 % des Gebäudebestands, also mehrere Millionen Häuser.

Die konkreten Schwellenwerte und Umsetzungspflichten werden derzeit in einem nationalen Sanierungsfahrplan festgelegt.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wenn du ein älteres Haus besitzt, das vor 1990 gebaut wurde, kann es sein, dass du mit einer Sanierungspflicht konfrontiert wirst. Das kann folgende Maßnahmen betreffen:
 

  • Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecke
  • Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • Einbau effizienter Heizsysteme
  • Installation von Solaranlagen oder Balkonkraftwerken

Letzteres ist besonders interessant: Photovoltaik-Nachrüstungen – auch im kleinen Maßstab, z. B. mit Balkonkraftwerken – können helfen, die Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen oder deutlich zu verbessern.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Die Richtlinie sieht Ausnahmen vor, u. a. für:
 

  • Denkmalschutz-Immobilien
  • Gebäude mit weniger als 50 m² Wohnfläche
  • Zweit- oder Ferienhäuser, die nur begrenzt genutzt werden
  • Eigentümer mit finanziellen oder sozialen Härtefällen

Allerdings müssen diese Ausnahmen im deutschen Recht noch konkretisiert werden.

Tipp von G&S die balkonbauer

Wer frühzeitig modernisiert, spart langfristig Kosten – und erhöht den Wert der eigenen Immobilie. Auch Nachrüstungen mit Balkonen können im Rahmen energetischer Sanierungen sinnvoll sein, z. B. durch den Anschluss von Solarmodulen oder zur Nutzung als zusätzlicher, sonniger Wohnraum.

Weiterführende Infos & Quellen

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – EU-Gebäuderichtlinie
  2. Programme für Rationelle Energieverwendung – Programm Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  3. Förderung von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden
  4. NRW-Run auf Balkonkraftwerke: So bekommen Nutzer einen Zuschuss

 

Fazit

Die Sanierungspflicht bis 2030 ist kein Schreckgespenst, sondern eine Chance für zukunftsfähige, energieeffiziente Gebäude. Wer jetzt handelt, profitiert doppelt: durch staatliche Förderungen und langfristig geringere Energiekosten. Und mit einem Balkonkraftwerk oder einer PV-Anlage lässt sich der Weg zur Sanierung oft clever unterstützen.

FAQs

1. Gibt es 2025 eine staatliche Förderung für Balkonkraftwerke in Deutschland?

✅ Ja. Seit Mai 2024 gelten bundesweit vereinfachte Regelungen durch das Solarpaket I. Viele Bundesländer – darunter NRW – fördern Balkonkraftwerke zusätzlich mit pauschalen Zuschüssen. Kommunen bieten teils bis zu 400 Euro Förderung pro Anlage.

Wie hoch ist die Förderung für Balkonkraftwerke in Nordrhein-Westfalen (NRW)?

In NRW gibt es über das Programm progres.nrw eine pauschale Förderung von 100 Euro pro steckerfertiger PV-Anlage. Zusätzlich unterstützen viele Städte mit eigenen Zuschüssen – z. B. Bonn mit bis zu 360 Euro, Düsseldorf mit 400 Euro oder Köln mit 200 Euro.

Wo kann ich eine Förderung für mein Balkonkraftwerk beantragen?

Die Förderung kann je nach Programm auf Landes- oder kommunaler Ebene beantragt werden.

  • Für progres.nrw erfolgt die Antragstellung online über das Landesportal NRW.
  • Kommunale Förderprogramme laufen über die jeweiligen Stadtwerke oder Umweltämter.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung eines Balkonkraftwerks?

  • Typische Voraussetzungen sind:
  • Wohnsitz im Fördergebiet (z. B. NRW oder bestimmte Städte)
  • Anlage mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung
  • Nachweis über Rechnung und Installation
  • Teils: Zählertausch oder Anmeldung im Marktstammdatenregister

Ist ein Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker 2025 erlaubt?

✅ Ja. Seit dem Solarpaket I ist der Betrieb von Balkonkraftwerken über Schuko-Stecker erlaubt. Eine Fachinstallation ist nicht zwingend notwendig – das vereinfacht die Montage und senkt Kosten.

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