Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem ältere Wohngebäude mit schlechter Energieeffizienz. Die Richtlinie sieht vor, dass:
- Wohngebäude mit den schlechtesten Energiewerten (Energieklasse G) zuerst saniert werden müssen.
- Diese Gebäude sollen bis 2030 mindestens Klasse F und bis 2033 mindestens Klasse E erreichen.
- In Deutschland betrifft das rund 15 % des Gebäudebestands, also mehrere Millionen Häuser.
Die konkreten Schwellenwerte und Umsetzungspflichten werden derzeit in einem nationalen Sanierungsfahrplan festgelegt.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Wenn du ein älteres Haus besitzt, das vor 1990 gebaut wurde, kann es sein, dass du mit einer Sanierungspflicht konfrontiert wirst. Das kann folgende Maßnahmen betreffen:
- Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecke
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Einbau effizienter Heizsysteme
- Installation von Solaranlagen oder Balkonkraftwerken
Letzteres ist besonders interessant: Photovoltaik-Nachrüstungen – auch im kleinen Maßstab, z. B. mit Balkonkraftwerken – können helfen, die Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen oder deutlich zu verbessern.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Die Richtlinie sieht Ausnahmen vor, u. a. für:
- Denkmalschutz-Immobilien
- Gebäude mit weniger als 50 m² Wohnfläche
- Zweit- oder Ferienhäuser, die nur begrenzt genutzt werden
- Eigentümer mit finanziellen oder sozialen Härtefällen
Allerdings müssen diese Ausnahmen im deutschen Recht noch konkretisiert werden.
Tipp von G&S die balkonbauer
Wer frühzeitig modernisiert, spart langfristig Kosten – und erhöht den Wert der eigenen Immobilie. Auch Nachrüstungen mit Balkonen können im Rahmen energetischer Sanierungen sinnvoll sein, z. B. durch den Anschluss von Solarmodulen oder zur Nutzung als zusätzlicher, sonniger Wohnraum.
Weiterführende Infos & Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – EU-Gebäuderichtlinie
- Programme für Rationelle Energieverwendung – Programm Klimaschutz vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Förderung von Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden
- NRW-Run auf Balkonkraftwerke: So bekommen Nutzer einen Zuschuss
Fazit
Die Sanierungspflicht bis 2030 ist kein Schreckgespenst, sondern eine Chance für zukunftsfähige, energieeffiziente Gebäude. Wer jetzt handelt, profitiert doppelt: durch staatliche Förderungen und langfristig geringere Energiekosten. Und mit einem Balkonkraftwerk oder einer PV-Anlage lässt sich der Weg zur Sanierung oft clever unterstützen.