Wir arbeiten mit der zertifizierten, werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090
Nachfolgend finden Sie Informationen zur DIN EN 1090, von unserer Zertifizierungsstelle ISW Ingenieurbüro für Schweißtechnik Wienecke.
Jetzt ist es so weit! Nach dem 30. Juni 2014 ist Schluss mit Koexistenz zwischen DIN 18800-7 und EN 1090!
Derzeitige Fakten sind:
Leistungserklärung nach BauPVO, Anhang III inklusive CE-Kennzeichnung muss erstellt bzw. aufgebracht werden, wenn tragende Teile nach EN 1090-1 in Verkehr gebracht werden. Dazu muss der Inverkehrbringer (in der Regel der Hersteller) nach EN 1090-1 zertifiziert sein.
Der Unterschied zu früher: Es geht nicht mehr nur um das Schweißen, sondern auch um Bemessung, Herstellung, Verbindungstechnik und dauerhaften Korrosionsschutz. Wird das Produkt nicht ordnungsgemäß Inverkehr gebracht, sind nach dem Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, mit Bußgelder bis 50.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vorgesehen.
DIE KOEXISTENZ ZWISCHEN DIN 18800-7 UND EN 1090 IST AB DEM 01. JULI 2014 VORBEI.
Die Eurocodes sind zum 01. Juli 2012 eingeführt und damit muss nach Eurocodes gerechnet werden. Wenn aber nach Eurocodes gerechnet wurde, ist nach EN 1090 auszuführen. Es gilt das Mischungsverbot!
G&S die balkonbauer GmbH & Co. KG sind bereits zertifiziert. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass alle Vorschriften über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, beschrieben im Anhang ZA der harmonisierten Norm ED 1090-1: 2009+A1:2011, entsprechend dem System 2+ angewendet werden und dass die werkseigene Produktionskontrolle alle hierin vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt.
G&S die balkonbauer ist zertifiziert worden durch:
http://www.zert-wienecke.de
Unsere Zertifikate: